Lohnbuchhaltung - kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden
Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist der Arbeitgeber aufgrund des Nachweisgesetzes verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung dem Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich mitzuteilen: