Lohnbuchhaltung - kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden
Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, ist der Arbeitgeber aufgrund des Nachweisgesetzes verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung dem Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich mitzuteilen:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses Dauer/Befristung
- Arbeitsort
- Tätigkeit
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
- Urlaub
- Kündigungsfrist